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   BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79   

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BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79 (https://dejure.org/1981,4698)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1981 - 12 RK 43/79 (https://dejure.org/1981,4698)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79 (https://dejure.org/1981,4698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sparkasse -, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung VV / AN, Nebenberuf, Bankenvertrieb, stationärer Vertrieb, Eingliederung in fremdbestimmte Arbeitsorganisation, Öffnungszeiten, Geschäftszeiten, Unternehmerrisiko, vermittlungsfremde Leistungen

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Außerdem ist, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 76/79 - (SozR 2200 § 165 Nr. 51) entschieden hat, die Eingliederung in einen fremden Betrieb nur typischerweise mit der Abhängigkeit der Beschäftigten von Weisungen des Arbeitgebers zum äußeren Arbeitsablauf - Ort, Zeit und Dauer der Beschäftigung - verbunden.

    Demgegenüber kommt dem Umstand, daß die Beigeladene zu 1) den Nebenzweigstellenverwaltern keine Miet-, Heiz- und Reinigungskosten erstattet, keine wesentliche Bedeutung zu (vgl. hierzu Urteil vom 18. November 1980 a.a.O.).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko ist in erster Linie, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr auch eines Verlustes eingesetzt werden, der Erfolg des Einsatzes der sachlichen oder persönlichen Mittel also ungewiß ist (Urteile des Senats vom 24. Oktober 1978, SozR 2200 § 1227 Nr. 19 S. 41, und vom 18. November 1980 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60

    Vereinbarung zum Ausgleich für die mit der Umstellung der Lohnabrechnung

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (BSGE 15, 118, 125; 22, 157, 158 f.), die der Senat fortgesetzt hat, ist der Rentenversicherungsträger Beteiligter i.S. des § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG) an dem über die Versicherungspflicht oder -freiheit entscheidenden Verwaltungsverfahren der Einzugsstelle und kann deshalb auch den in diesem Verfahren ergehenden Verwaltungsakt anfechten.

    Die Klägerin hat auch ein berechtigtes Interesse an einer für die Zukunft wirksamen Feststellung, ob ein Versicherungsverhältnis besteht (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; vgl. BSGE 22, 157).

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Daß der in einer vertraglichen Bezeichnung zum Ausdruck gekommene Wille der Vertragspartner für die Frage der Versicherungspflicht eines "Handelsvertreters" nur dann maßgebend ist, wenn die übrigen Bestimmungen des Vertrages und seine tatsächliche Durchführung dem nicht widersprechen, hat der Senat schon in seinem Urteil vom 29. Januar 1981 entschieden (BSGE 51, 164, 167 f.).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Wie die Beigeladene zu 1) in dem genannten Schriftsatz weiter ausgeführt hat, beruht "allein auf dieser Anpassung an sachbezogenen Notwendigkeiten" die von den beigeladenen Zweigstellenverwaltern praktizierte Arbeitszeitregelung; diese ist mithin - anders als bei den Bezirksleitern von Bausparkassen - nicht Ausdruck einer ihnen von der Sparkasse eingeräumten unternehmerischen Dispositionsfreiheit (s. dazu auch BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 und Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78, BB 1981, 124 = USK 79221).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko ist in erster Linie, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr auch eines Verlustes eingesetzt werden, der Erfolg des Einsatzes der sachlichen oder persönlichen Mittel also ungewiß ist (Urteile des Senats vom 24. Oktober 1978, SozR 2200 § 1227 Nr. 19 S. 41, und vom 18. November 1980 a.a.O. m.w.N.).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Die Beigeladenen zu 2) bis 14) setzen weder eigenes Kapital ein noch ist der Einsatz ihrer Arbeitskraft - angesichts des ihnen praktisch vorgegebenen, durch eigene Initiative kaum wesentlich zu erweiternden Umfangs ihrer Geschäftstätigkeit - für sie mit einem nennenswerten Verlustrisiko verbunden (vgl. dazu BSGE 35, 20, 25 und SozR AVG § 2 Nr. 10, Bl. Aa 14 unten).
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (BSGE 15, 118, 125; 22, 157, 158 f.), die der Senat fortgesetzt hat, ist der Rentenversicherungsträger Beteiligter i.S. des § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG) an dem über die Versicherungspflicht oder -freiheit entscheidenden Verwaltungsverfahren der Einzugsstelle und kann deshalb auch den in diesem Verfahren ergehenden Verwaltungsakt anfechten.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78

    Versicherungspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung und

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Wie die Beigeladene zu 1) in dem genannten Schriftsatz weiter ausgeführt hat, beruht "allein auf dieser Anpassung an sachbezogenen Notwendigkeiten" die von den beigeladenen Zweigstellenverwaltern praktizierte Arbeitszeitregelung; diese ist mithin - anders als bei den Bezirksleitern von Bausparkassen - nicht Ausdruck einer ihnen von der Sparkasse eingeräumten unternehmerischen Dispositionsfreiheit (s. dazu auch BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 und Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78, BB 1981, 124 = USK 79221).
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
    Bei Würdigung aller Umstände und des Gesamtbildes ihrer Tätigkeit sind sie deshalb bei der beigeladenen Sparkasse - in der Art von "Hausarbeitern" (zu diesem Begriff vgl. BSGE 18, 70, 72) - abhängig und damit versicherungspflichtig beschäftigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 4 KR 394/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handels-/Versicherungsvertreter mit

    Dabei ist das Gewicht des Indizes umso geringer, je weniger eindeutig die Vertragsgestaltung ist und je stärker die Widersprüche zu den tatsächlichen Verhältnissen sind (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris, Rn. 36, m.w.N.; speziell für die vertragliche Bezeichnung als "Handelsvertreters" BSG, Urteil vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79 -, juris, Rn. 21).

    Im Übrigen hatte das BSG in der dortigen Entscheidung einen von einer Bausparkasse hauptberuflich mit der Vermittlung von Bausparverträgen betrauten Bezirksleiter als selbständigen Handelsvertreter angesehen, weil ihm von der Bausparkasse - um ihm die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung zu einer "planmäßigen und intensiven Werbung" zu ermöglichen - ein weiter Spielraum zur Entfaltung seiner unternehmerischen Fähigkeiten eingeräumt worden war, dem auf der anderen Seite ein erhebliches Unternehmerrisiko entsprach, insbesondere hinsichtlich der von ihm mitfinanzierten Werbemaßnahmen sowie der Kosten für den Betrieb einer Geschäftsstelle und für die Beschäftigung von Mitarbeitern (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79 -, juris, Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung

    Die Weisungsbefugnis, die der Arbeitgeber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hat, erstreckt sich auf Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 28. Oktober 1960, Az: 3 RK 13/56, BSGE 13, 130, 132, vom 31. August 1976, Az: 12/3/12 RK 20/74, SozR 2200 § 1227 Nr. 4, vom 1. Februar 1979, Az: 12 RK 7/77, SozR 2200 § 165 Nr. 36, vom 24. Juni 1981, Az: 12 RK 35/80, SozR 2200 § 1227, vom 25. September 1981, Az: 12 RK 5/80 SozR 2200 § 165 Nr. 61, vom 24. September 1981, Az: 12 RK 43/79, SozR 2200 § 165 Nr. 63 und vom 21. April 1993, Az: 11 RAr 67/92, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; LSG NW, Urteil vom 21. Dezember 1999, Az.: L 5 KR 117/98).

    Denn ein Unternehmerrisiko geht nur ein, wer eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft mit Verlustgefahr einsetzt (BSG, Urteil vom 04. Juni 1998, Az: B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13); der Erfolg des eigenen wirtschaftlichen Einsatzes muss ungewiss bleiben (BSG, Urteile vom 31. Oktober 1972, Az: 2 RU 186/69, SozR Nr. 34 zu § 539 RVO, vom 13. Juli 1978, Az: 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17 und vom 24. September 1981, Az: 12 RK 43/79, SozR 2200 § 165 Nr. 63).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14

    Arbeitslosenversicherung - Handlungsgehilfe - Vertriebsbeauftragter Frucht -

    Von den gleichen Grundsätzen ist auch im Recht der Sozialversicherung auszugehen und danach die versicherungsfreie Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters von der versicherungspflichtigen Beschäftigung eines abhängigen Handlungsgehilfen abzugrenzen (BSG a.a.O.; BSG vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79 - SozR 2200 § 165 Nr. 63 - juris Rdnr. 21).

    Das BSG hat indes bereits in der Vergangenheit anerkannt, dass eine Weisungsabhängigkeit im Einzelfall auch stark zurücktreten oder fehlen kann, ohne dass dies der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses entgegenstünde (vgl. BSG vom 24. September 1981, a.a.O., juris Rdnr. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - L 13 AL 4973/10

    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit -

    Von den gleichen Grundsätzen ist auch im Recht der Sozialversicherung auszugehen und danach die versicherungsfreie Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters von der versicherungspflichtigen Beschäftigung eines abhängigen Handlungsgehilfen abzugrenzen (BSG a.a.O.; BSG vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79 - SozR 2200 § 165 Nr. 63 - juris Rdnr. 21).

    Das BSG hat indes bereits in der Vergangenheit anerkannt, dass eine Weisungsabhängigkeit im Einzelfall auch stark zurücktreten oder fehlen kann, ohne dass dies der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses entgegenstünde (vgl. BSG vom 24. September 1981, a.a.O., juris Rdnr. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 R 192/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Veranstaltungstechniker - Gewährung

    Maßgeblich für die Beurteilung ob ein Unternehmerrisiko vorliegt, ist grundsätzlich, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (so bereits BSGE, Urteil vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79; BSG Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 - Rn.27, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit -

    Die Weisungsbefugnis, die der Arbeitgeber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hat, erstreckt sich auf Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 28. Oktober 1960, Az: 3 RK 13/56, BSGE 13, 130, 132, vom 31. August 1976, Az: 12/3/12 RK 20/74, SozR 2200 § 1227 Nr. 4, vom 1. Februar 1979, Az: 12 RK 7/77, SozR 2200 § 165 Nr. 36, vom 24. Juni 1981, Az: 12 RK 35/80, SozR 2200 § 1227, vom 25. September 1981, Az: 12 RK 5/80 SozR 2200 § 165 Nr. 61, vom 24. September 1981, Az: 12 RK 43/79, SozR 2200 § 165 Nr. 63 und vom 21. April 1993, Az: 11 RAr 67/92, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; LSG NW, Urteil vom 21. Dezember 1999, Az.: L 5 KR 117/98).

    31. Oktober 1972, Az: 2 RU 186/69, SozR Nr. 34 zu § 539 RVO, vom 13. Juli 1978, Az: 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17 und vom 24. September 1981, Az: 12 RK 43/79, SozR 2200 § 165 Nr. 63).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - L 5 KR 8/02

    Keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für eine VHS-Dozentin

    Dabei ist für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos der Einsatz sachlicher Mittel nicht erforderlich, sondern eine Ungewissheit hinsichtlich des Erfolges der eingesetzten Arbeitskraft reicht aus (BSG 24.9.1981 -12 RK 43/79, SozR 2200 5 165 Nr. 62).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.04.2019 - L 1 BA 20/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Qualitätsprüfer - Rahmenvertrag als

    Maßgeblich hierfür ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 1981, 12 RK 43/79, juris).
  • LSG Hamburg, 04.12.2013 - L 2 R 116/12

    Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Das alleinige Risiko des Verlustes des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft schließt die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit zwar nicht von vornherein aus (BSG, Urteil vom 24. September 1991 - 12 RK 43/79 - SozR 2200 § 165 Nr. 63).
  • LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 75/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, ist ein Unternehmerrisiko nicht nur in einem für gewerbliche Unternehmer kennzeichnenden Einsatz finanzieller Mittel zur Erzielung eines im Zeitpunkt dieses Einsatzes ungewissen Unternehmensgewinns kennzeichnend; vielmehr wird ein Unternehmerrisiko auch dann getragen, wenn der Erfolg des Einsatzes der persönlichen Arbeitskraft mit der Gefahr auch eines Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 24. September 1981, Az.: 12 RK 43/79, SozR 2200, § 165 Nr. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2023 - L 12 BA 15/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 9 KR 242/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Concierge-Tätigkeit im Hotel -

  • SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06

    Träger der Rentenversicherung als zuständiger Entscheidungsträger über die

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 13 R 380/17
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2022 - L 1 BA 35/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw

  • LSG Hessen, 17.09.1986 - L 8 KR 1387/85
  • SG Augsburg, 28.09.2011 - S 14 R 4388/07

    Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei

  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 676/85
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2016 - L 12 R 120/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 12 R 200/12
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